Info Corona

Bundesweite Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen

Zum 7. April 2023 ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen, die im Infektionsschutzgesetz § 28b geregelt waren. Damit sind auch die letzten verpflichtenden Maßnahmen aufgehoben, wie die Maskenpflicht in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Auch die Möglichkeit der Länder, weitere Regelungen anzuordnen, ist weggefallen.

  • Fahrplanänderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund einer Vollsperrung wird ab dem 27.04.2020 auf der Linie VB-71 ein Baustellenfahrplan gelten. Bitte beachten sie die geänderten Fahrzeiten.

Aufgrund fehlender Wendemöglichkeiten kann Otterbach mit einem regulären Bus für die Dauer der Baumaßnahme nicht angefahren werden.

Dafür wurden zusätzliche ALT-Fahrten eingerichtet, die direkte Fahrtmöglichkeiten zur Grundschule bieten bzw.  als Zu-/Abbringer zur VB-71 dienen. Der Umstieg zwischen ALT und Linienbus erfolgt an der Haltestelle „Kreuzung“ in Nieder-Gemünden.

Bitte beachten sie, dass ALT-Fahrten nur nach vorheriger Anmeldung durchgeführt werden.

Link zum Fahrplan VB-71 Bau-FPL – 2020-04-27

  • Notbetreuung

Liebe Eltern der Notbetreuungskinder,
ab Montag, dem 20.4.2020 findet wieder die Notbetreuung zu den bekannten Bedingungen statt. Bitte beachten folgende Hinweise:
– Da es sich um eine Notfallbetreuung zur Gewährleistung von kritischen Infrastrukturen handelt, stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Kind nur während Ihrer Arbeitszeit betreut werden muss.
– Wir haben noch keinen Mensabetrieb. Geben Sie Ihrem Kind bitte ausreichend Verpflegung mit in die Schule.
– Bitte geben Sie das Unterrichtsmaterial für den entsprechenden Tag mit in die Betreuung. Es werden Lernzeiten am Vormittag eingerichtet.
– Klären Sie Ihr Kind über die Abstandsregelung und die notwendigen Hygienemaßnahmen auf. Sie gelten im besonderen Maße auch in der Betreuung.
– Die Gruppengröße darf fünf Kinder nicht überschreiten. Um besser planen zu können, möchten wir Sie bitten, Ihr Kind rechtzeitig abzumelden, falls es an einem Tag doch nicht kommen sollte.
– Sollte Ihr Kind eines der Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen, erhöhte Temperatur, Kopf-, Hals- und Gliederschmerzen aufweisen, darf es auf keinen Fall in die Notbetreuung gebracht werden (auch nicht mit vorheriger Medikamentengabe!)
– Sollte ein Kind während der Betreuungszeit Krankheitssymptome entwickeln, muss es sofort abgeholt werden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen

Yvonne Dechert
Abwesenheitsvertretung

  • Info Viertklässler

Liebe Eltern,
der Unterricht für die vierten Schuljahre wird ab dem 27. April 2020 starten. Weitere Informationen dazu werden folgen.
Ab Montag sind Kinder in der Notbetreuung angemeldet. Eine Neuerung kommt hinzu: Alleinerziehende haben jetzt grundsätzlich und unabhängig von ihrem Beruf einen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder in Schulen oder Kindergärten. Bislang galt das nur für Angehörige bestimmter Berufsgruppen.
Wir werden Ihnen alle neuen Informationen mitteilen. Bitte informieren Sie sich auch immer im Internet auf der Seite des Kultusministeriums.
Kinder, die in die Notbetreuung oder in die Schule gehen, müssen eine Vereinbarung über die Verhaltensregeln in der Schule ausfüllen und unterschrieben abgeben. Sie bekommen diesen Elternbrief zu gegebener Zeit von dem Klassenlehrer Ihres Kindes.
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Dechert

  • Elternbrief Ostern

Elternbrief Ostern

  • Elternbrief zur Kindernotbetreuung

Elternbrief_Kindernotbetreuung

 
 
  • Falls Sie in der aktuell schwierigen Zeit Hilfe benötigen, steht Ihnen Frau Grün von der schulbezogenen Jugendsozialarbeit zur Verfügung. Kontaktdaten unter schulbezogene Jugendsozialarbeit
 
 
  • Schulanmeldung: Mit dem Schulträger wurde vereinbart, dass die Schulanmeldung zunächst ausgesetzt wird. Sollten die Anmeldeunterlagen bereits über die Kindergärten verteilt worden sein, können diese im Briefkasten unserer Schule eingeworfen weren.
 

Elternbrief zur Schulschließung

Liebe Eltern,

unsere Schule wird am Montag, dem 16.3.2020, bis nach den Osterferien geschlossen sein. Unterrichtsmaterial kann am Montag noch abgeholt werden. Eine Notbetreuung für Kinder von Elternteilen, die in der „kritischen Infrastruktur“ tätig sind, ist gesichert. Eine konkrete Liste mit Angaben zur „kritischen Infrastuktur“ ist weiter unten angehängt.

Bitte übermitteln Sie ihrem/r zuständigen Klassenlehrer/in Ihre akutelle Emailadresse, damit bei Bedarf Informationen und Unterrichtsmaterial direkt an Sie weitergeleitet werden können.

Die Klassenlehrer/innen werden Wochenpläne mit Arbeitsmaterial für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen.

Aktuelle Informationen werden an dieser Stelle kommuniziert.

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung

Folgende Berufsgruppen können die Notbetreuung in Anspruch nehmen:

Die Notbetreuung gilt nur, wenn eine Erziehungsberechtigte
oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der folgenden Personengruppe gehört:

    • Angehörige des Polizeivollzugsdienstes
    • Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und Vollzugsaufgaben wahrnehmen
    • Angehörige von Feuerwehren
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes
    • Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz
    • Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges
    • Bedienstete von Rettungsdiensten
    • Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes
    • Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      1. ​​​​Krankenhäusern
      2. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
      3. Dialyseeinrichtungen
      4. Tageskliniken
      5. Entbindungseinrichtungen
      6. Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 5 genannten Einrichtungen vergleichbar sind
      7. voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in medizinischen und pflegerischen Berufen arbeiten, insbesondere
      • Altenpflegerinnen und Altenpflege
      • Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der stationären Hilfen zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe betreuen,
      • Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten
      • Ärztinnen und Ärzte
      • Apothekerinnen und Apotheker
      • Desinfektorinnen und Desinfektoren
      • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
      • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger
      • Hebammen
      • Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer
      • Medizinische Fachangestellte
      • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
      • Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten
      • Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinischtechnischer Assistenten für Funktionsdiagnostik
      • Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
      • Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten
      • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
      • Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten
      • Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten
      • Zahnärztinnen und Zahnärzte
      • Zahnmedizinische Fachangestellte
    • Personen, die unmittelbar mit der Auszahlung von Geldleistungen nach einem der folgenden Gesetze befasst sind:
      • Zweites Buch Sozialgesetzbuch,
      • Drittes Buch Sozialgesetzbuch,
      • Asylbewerberleistungsgesetz
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unmittelbar in den Sektoren der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz tätig sind, soweit von dem Arbeitgeber der Nachweis erbracht wird, dass ihre Tätigkeit zwingend erforderlich ist
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lebensmitteleinzelhandel
    • Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder gemäß § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Gesundheit in der
      • stationären medizinischen Versorgung
      • Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten, die Verbrauchsgüter sind
      • Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Blut- und Plasmakonzentraten zur Anwendung im oder am menschlichen Körper
      • Laboratoriumsdiagnostik

    Die Einrichtung kann einen Nachweis über die Zugehörigkeit zu den oben genannten Personengruppen fordern. In Zweifelsfällen entscheidet die zuständige Ordnungsbehörde.

ACHTUNG: Nicht betreut werden kann Ihr Kind, wenn es

  • Krankheitssymptome aufweist
  • in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind
  • sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind

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Ort Lindenweg 1, 35329 Gemünden (Felda) Telefon 06634/919 341 E-Mail poststelle@pestalozzi-grund.gemuenden.schulverwaltung.hessen.de Stunden Sekretariat: Montag 7.15-15.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 7.15-11.15 Uhr, Mittwoch 7.15-11.45 Uhr
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